Wer darf sich privat krankenversichern?
Ob Sie sich privat Krankenversichern dürfen, hängt maßgeblich von Ihrem Bruttogehalt ab. Dies im Sozialgesetzbuch V §6 Absatz 1 geregelt.
"Versicherungsfrei sind Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt. Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt."
Die Jahresarbeitentgeltgrenze liegt im jahr 2025 bei 73.800€.
Wer bezahlt meinen Beitrag zur privaten Krankenversicherung?
Auch wenn Sie privat versichert sind, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet 50% Ihres Beitrages und den Ihrer mitversicherten Kinder zu übernehmen.
Allerdings ist diese Zuzahlung, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2025 bei 5.512,50€ monatlich. Der Arbeitgeber muss also nur maximal den Betrag aufwenden, den er auch aufwenden müsste, wenn Sie gesetzlich krankenversichert wären. Der Höchstbeitrag in der GKV beträgt 2025 1.174,16€.
Beispiel 1: Ihr Krankenversicherungsbeitrag inkl. Pflegeversicherung liegt bei 860€. Dies ist deutlich unter dem Höchstbeitrag der GKV. Ihr Arbeitgeber bezuschusst Ihren Krankenversicherungsbeitrag zu 50%.
Beispiel 2: Ihr Krankenversicherungsbeitrag inkl. Pflegeversicherung für Sie und Ihre 2 Kinder beträgt 1.420€. Da dieser Beitrag über dem Höchstbeitrag der GKV liegt, beträgt der Arbeitgeberanteil 587,08€ (50% von 1.174,16).
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